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Pressemitteilung vom 24.06.2021

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Mietspiegelreform: Gesetz bringt keine Verbesserungen

Auskunftspflicht unnötig – Strafandrohung unangebracht

„Die neue, bußgeldbewehrte Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter bei der Erstellung von Mietspiegeln wird für viel Verdruss und Verärgerung sorgen. Sie führt aber sicher nicht zu besseren Ergebnissen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute abschließend im Bundestag zu behandelnde Mietspiegelreformgesetz. Viele der abgefragten Daten seien weder den Mietern und – vor allem bei älteren Gebäuden – auch den Eigentümern nicht bekannt. Hier mit einem Bußgeld bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben zu drohen, sei gänzlich unangebracht.

Warnecke sagte, dass einige Ansätze, Mietspiegel politisch zu missbrauchen, in den vergangenen Wochen fallengelassen wurden. Insgesamt sei die Gefahr jedoch nicht gebannt. Er forderte den Bundesrat auf, vor allem auf eine Stärkung einfacher Mietspiegel hinzuwirken. Einfache Mietspiegel müssten auch zukünftig in kleinen und großen Städten eine Option sein. Da an einigen Gesetzesstellen höhere Kosten vorprogrammiert seien, bestehe die Gefahr, dass es in vielen Kommunen künftig gar keinen Mietspiegel mehr geben werde. „Gerade private Kleinvermieter sind auf akzeptierte Mietspiegel angewiesen. Der Bundesrat kann und muss jetzt noch die Schäden für Mieter und Vermieter begrenzen“, forderte Warnecke.